Reisebedingungen
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie uns als Reiseveranstalter oder Reisevermittler in die Planung Ihres Urlaubs einbeziehen. Wir bieten unsere Leistungen auf der Basis der nachfolgend dargestellten Regelungen an, die die gesetzlichen Regelungen ausfüllen bzw. ergänzen, soweit nicht in unserer Ausschreibung abweichende Regelungen ausdrücklich enthalten sind und Vertragsinhalt wurden.
I. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt die DEDON Travel GmbH (im Folgenden: DEDON Travel) ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet DEDON Travel nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
II. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
1. Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und der Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.
2. Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
III. Buchung der Reise / Vertragsschluss
1. Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie DEDON Travel verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn DEDON Travel Ihnen eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch DEDON Travel, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung gebunden.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den Leistungen sowie zu diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit DEDON Travel. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros, die unsere Reisen vermitteln, sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. Den Sicherungsschein übermitteln wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, informieren Sie uns bitte sofort.
IV. Preisänderungen
1. DEDON Travel ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für DEDON Travel nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von DEDON Travel nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen.
2. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. DEDON Travel ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
3. DEDON Travel hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von DEDON Travel verlangt werden, sofern DEDON Travel diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber DEDON Travel oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.
V. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung
1. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, vgl. Ziffer III. 3.
2. Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt der Vertragsschluss nach dem 28. Tag vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Sicherungsscheines sofort fällig.
3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
VI. Rücktritt durch DEDON Travel
Ist im Reisevertrag eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann DEDON Travel bis 29 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
VII. Rücktrittskosten vor Reisebeginn
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl von DEDON Travel eine gemäß § 651 i Abs. 2 BGB konkret berechnete Rücktrittentschädigung oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 15%
dann bis 23. Tag vor Reiseantritt 35%
dann bis 15.Tag vor Reiseantritt 50%
dann bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
dann bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
dann bis zum Tag vor Reiseantritt 80%
am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 95%
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Zur Möglichkeit, sich hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung zu versichern vgl. Ziffer IX.
VIII. Wechsel in der Person des Reisenden
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DEDON Travel kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
IX. Versicherungen
Bei Ihrem Rücktritt können im Einzelfall unerwartet hohe Kosten auf Sie zukommen. DEDON Travel empfiehlt Ihnen daher insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, Ludmillastr. 26, 81543 München.
X. Haftungsbeschränkungen für DEDON Travel als Reiseveranstalter
1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird
oder
b. DEDON Travel für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von DEDON Travel gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet DEDON Travel jedoch unbeschränkt.
XI. Haftung von DEDON Travel bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt DEDON Travel lediglich einzelne fremde Leistungen (vgl. Ziffer I.), so haftet DEDON Travel nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
XII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Reiseveranstalter Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
4. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
5. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von DEDON Travel veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung von DEDON Travel zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an DEDON Travel direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
XIII. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
1. Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von DEDON Travel (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen DEDON Travel anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch DEDON Travel (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von DEDON Travel ausgesprochen werden, diese sind insoweit von DEDON Travel bevollmächtigt.
XIV. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Information über solche Bestimmungen durch DEDON Travel bei Buchung erfolgt ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden und bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Staatsbürger des EU-Staates, in dem die Reise vor Vertragsschluss angeboten wird.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. DEDON Travel wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
4. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass DEDON Travel seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von DEDON Travel nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
XV. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise DEDON Travel gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für alle anderen vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XVI. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Angaben in der Ausschreibung können nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Fehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben DEDON Travel daher bis zu seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.
XVII. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, beispielhaft (soweit DEDON Travel nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen ist) die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Veranstalter:
DEDON Travel GmbH
Neuer Wall 73-75
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 / 30 70 86 690
Fax: +49 (0)40 / 30 70 86 695
E-Mail: info@dedontravel.com
Website: www.dedontravel.com